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Kategorie: Netzpolitik

Erschienen am Dienstag, 28. Juli 2009

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Das Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG

Kinderporno-Sperren:
Warum es sehr wohl um Zensur geht

Ein Text vor allem für Menschen, die sich mit dem Internet nicht so auskennen. Ausdrucken und weitergeben in jeder Hinsicht erwünscht.

Worum geht es bei den Internetsperren?

Das Abrufen von Webseiten, die Kinderpornographie enthalten, wird auf ein Stoppschild umgeleitet. Hierfür soll eine geheime Liste vom BKA geführt und regelmäßig an die Internet-Provider weitergegeben werden.

Das klingt doch gut, warum seid Ihr dagegen?

Weil das Gesetz wirkungslos ist, aber viel Schaden anrichten wird. Wir haben Angst, dass es zu allgemeiner Zensur im Internet führt. Deshalb wurde eine Petition beim Bundestag gestartet. Sie fand 134.014 Unterzeichner, mehr als jede andere Petition zuvor. Leider wird sie von CDU und SPD ignoriert. Die wollen das Gesetz noch schnell vor der Sommerpause und der Bundestagswahl durchbringen.

Viele Politiker sagen, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein.

Ist es auch nicht. Anhand der IP-Adresse kann festgestellt werden, wer dort was getan hat. In den letzten Jahren gab es z.B. zehntausende von Abmahnungen wegen unerlaubter Kopien von Musik usw. Das zeigt deutlich, wie gut die Strafverfolgung auch im Internet funktioniert. Wer selber Texte und Bilder im Netz veröffentlicht, kann ziemlich schnell dingfest gemacht werden.

Aber Ursula von der Leyen schildert eindringlich das Leid der Kinder.

Ursula von der Leyen malt dazu ein Bild übelster Gräueltaten an die Wand, das so nicht der Realität entspricht. Kinderpornographie ist zumindest im WWW (um das es hier geht) eine äußerst seltene Randerscheinung. Das Familienministerium redet von einer Zunahme der Fälle und versucht, reine Verdachtsfälle, in denen niemand verurteilt wurde, mit in die Statistik zu mogeln. In Wirklichkeit werden die Fälle weniger.

Aber die Bilder sind doch im Netz? Man könnte sogar zufällig welche finden?

Dass jemand zufällig im Netz über solche Bilder stolpert, ist äußerst unwahrscheinlich. Eher haben Sie 6 Richtige im Lotto. Solche Webseiten sind sehr, sehr selten. Weil Kindesmissbrauch fast überall auf der Welt illegal ist, werden die Bilder unter Hand getauscht, z.B. auf CDs per Post aber fast gar nicht im WWW. Wir öffnen doch auch nicht sämtliche Briefe bei der Post, weil da Kinderpornographie drin sein könnte.

Selbst wenn es nur sehr wenige Bilder sind: Missbrauchsopfer wollen doch sicher, dass die Bilder aus dem Netz verschwinden. Sind die Euch etwa egal?

Nein, die sind uns gar nicht egal, im Gegenteil. Wir wollen, dass solche Inhalte gelöscht werden und die Urheber verfolgt werden. Das ist sogar relativ einfach. Beim Sperren werden die Bilder aber nicht gelöscht, sondern es wird nur ein Stoppschild davorgestellt. Nach Frau von der Leyens Gesetz bleiben die Bilder also im Netz.

Wenn die Server im Ausland stehen, dauert das Löschen vielleicht eine Weile. Sollte man nicht wenigstens dann so lange sperren?

Das ist keine gute Idee. Wer einen solchen Server betreibt, bekommt recht schnell mit, dass er gesperrt wird, und kann sich aus dem Staub machen. Netzsperren schützen also Kinderschänder vor Strafverfolgung.

Und warum sind die Sperren wirkungslos?

Weil jeder sie äußerst einfach umgehen kann.

Im Gesetz steht nichts zur Technik. Vielleicht erfindet jemand Sperren, die nicht umgangen werden können?

Sowas gibt es schon. Dafür müssten die Internet-Provider aber permanent alles überwachen, was wir im Internet tun. Jeden einzelnen Text den wir lesen, jedes einzelne Bild, das wir uns ansehen. Möchten Sie, dass ständig überwacht wird, welche Filme Sie ansehen und welche Bücher Sie lesen?

Aber die SPD hat doch in einem Kompromiss das schlimmste verhindert?

Nein, das war eigentlich nur Kosmetik. Einige Mitglieder wollten, dass der Parteitag über die Sperren abstimmt, wurden dort aber mundtot gemacht. Stattdessen hat SPD mit der CDU im Hinterzimmer nur leichte Änderungen ausgeklüngelt: Es wird ein Spezialgesetz wirklich ausschließlich gegen Kinderpornographie sein. Außerdem soll ein Kontrollgremium geschaffen werden, das die Listen überwacht.

Ist doch prima, warum jammert Ihr dann noch?

Weil das Gesetz mit oder ohne Kontrollgremium immer noch die Gewaltenteilung aushebelt. Eigentlich müsste in jedem Fall ein Richter über die Sperre entscheiden. Außerdem gehen viele Juristen davon aus, dass ein solches Gesetz gar nicht vom Bund, sondern nur von den Ländern erlassen werden darf. Das Gesetz ist ziemlich sicher grundgesetzwidrig.

Na gut, aber Kinder sind wichtiger als juristische Spitzfindigkeiten. Immerhin gibt es ein Kontrollgremium.

So ein Kontrollgremium kann vielleicht verhindern, dass Webseiten “aus Versehen” auf die Sperrliste geraten. Es verhindert nicht, dass an sich zensiert wird.

Aber man kann doch nicht von Zensur reden, wenn es um Kinderpornographie geht?

Stimmt. Vorläufig geht es um Kinderpornographie. Haben wir aber erstmal diese Sperren, dann ist die Hemmschwelle für weitere zukünftig niedriger. Etliche Politiker von CDU und SPD fordern bereits jetzt, weitere Inhalte zu sperren, und zwar längst nicht nur illegale.

Außerdem werden laut Gesetz auch Seiten gesperrt, die keine Kinderpornographie enthalten, aber Links zu solchen Seiten. Wenn jemand auf eine Seite verlinkt, auf der dann später ohne sein Wissen Kinderpornographie veröffentlicht wird, wird er auch gesperrt, ohne etwas damit zu tun zu haben.

Im Gesetz steht aber klar drin, dass nur Kinderpornographie gesperrt wird. Die Demokratie wird schon verhindern, dass weitere Inhalte ins Gesetz geschrieben werden.

Glauben wir nicht. Aber selbst wenn das Gesetz in alle Ewigkeit auf Kinderpornographie beschränkt bleibt und verlinkende Seiten außen vor bleiben, werden garantiert auch Seiten gesperrt werden, die damit gar nichts zu tun haben.

Wie soll das passieren?

Dazu muss ich etwas weiter ausholen, weil das juristisch ein wenig komplizierter ist. Nach deutschen Recht gibt es eine so genannte “Störerhaftung”. Danach kann ein Internet-Provider als “Mitstörer” angesehen werden, auch wenn er für Inhalte einer Webseite gar nicht verantwortlich ist. In der Vergangenheit haben Leute immer wieder Internet-Provider darauf verklagt, als “Mit-Störer” Webseiten zu sperren. Bisher haben Gerichte immer gegen das Sperren entschieden, allerdings nur, weil der technische Aufwand für den Provider unzumutbar sei. Mit dem neuen Gesetz müssen die Internet-Provider die Technik sowieso bereitstellen. Sie können also künftig vor Gericht gezwungen werden, auch Webseiten zu sperren, die absolut ganz und gar nichts mit Kinderpornographie zu tun haben, obwohl das nicht in dem Gesetz steht. Das ist so, als würden Sie Ihren Briefträger wegen des Inhalts Ihrer Post verklagen.

Aber das ist doch vor Gericht und nach Recht und Gesetz?

Nur formell. Nehmen wir an, ich verkaufe Waren über meine Webseite. Ein Konkurrent verklagt mich wegen irgend etwas und erwirkt eine einstweilige Verfügung. Meine Webseite wird also gesperrt, ich kann erstmal nichts verkaufen und der Prozess zieht sich über Monate hin. Selbst wenn ich unschuldig bin und den Prozess gewinne, bin ich zwischenzeitlich pleite gegangen und der Konkurrent hat gewonnen, selbst wenn er den Prozess selbst verliert.

Sobald Netzsperren also etabliert sind, kann jeder jedem zumindest zeitweise einen Maulkorb verpassen. Vor allem Leute mit viel Geld und teuren Anwälten anderen Leuten mit wenig Geld und schlechten Anwälten. Die Folge wäre so etwas wie ein allgemeines Zensur-Chaos. Deshalb haben wir Angst vor dem Zensurmechanismus, auch wenn die Politiker hoch und heilig versprechen, dass nur Kinderpornographie gesperrt wird.

Ach wissen Sie: Ich bin sowieso nicht im Internet. Eigentlich ist mir das alles egal.

Das Internet darf Ihnen persönlich gerne egal sein, aber denken Sie an Ihre Kinder. Die wachsen mit dem Internet auf. Für Ihre Kinder ist ein freies, unzensiertes Internet genauso wichtig, wie für Sie, dass keine Bücher, Zeitschriften, Filme oder Briefe zensiert werden dürfen. Und auch wenn Sie das im Alltag nicht so richtig merken: Das Internet ist längst zum Rückgrat unserer Wirtschaft (und bei den Jüngeren der Gesellschaft an sich) geworden.

Fazit: Das Gesetz richtet gar nichts gegen Kindesmissbrauch aus, gefährdet aber den Rechtsstaat, den Rechtsfrieden, die Internetwirtschaft und die Freiheit in Deutschland.

Diesen Text als PDF oder für OpenOffice herunterladen.

Danke an www.ennomane.de | Enno Park für die ausführliche Erklärungen unter CC-Lizenz. Eine Superarbeit zur Überzeugung der hoffentlich letzten Zensur-Befürworter.

Dieser Eintrag wurde am Dienstag, 28. Juli 2009 um 22:07 von Robin Schmitz erstellt und ist abgelegt unter Netzpolitik. Mit dem RSS 2.0 Feed kannst du den Antworten zu diesem Artikel folgen. Beides, Kommentare und Pings sind zurzeit geschlossen.

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